Überblick Landesregulierungsbehörde (LRegB)
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In Baden-Württemberg unterliegen rund 210 Strom- und Gasnetzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden angeschlossen haben und deren Netz vollständig innerhalb Baden-Württembergs liegt, der Regulierungsaufsicht des Landes, die von der rechtlich unabhängigen Landesregulierungsbehörde wahrgenommen wird. Für die übrigen baden-württembergischen Strom- und Gasnetzbetreiber, deren Netze über die Grenzen Baden-Württembergs hinausgehen bzw. an deren Netz mindestens 100.000 Kunden angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig.
Die Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze hat das Ziel, einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb bei der Versorgung mit Strom und Gas und einen langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen zu sichern.
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der Landesregulierungsbehörde sind vor allem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV), die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Hauptaufgaben der Landesregulierungsbehörde sind insbesondere:
• Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für circa 210 Netzbetreiber gemäß Anreizregulierungsverordnung sowie die Überwachung der Netzentgelte
• Sonstige Entscheidungen nach der Anreizregulierungsverordnung, zum Beispiel Genehmigung von Kapitalkostenaufschlägen und Regulierungskontosalden
• Missbrauchsaufsicht nach den Paragrafen 30 und 31 Energiewirtschaftsgesetz
• Entscheidungen zu geschlossenen Verteilernetzen
• Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung des Netzbetriebs
• Überwachung von Vorschriften zum Netzanschluss und sonstige Aufgaben nach Paragraf 54 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz
Anreizregulierung
Im Rahmen der Anreizregulierung werden den Netzbetreibern auf der Grundlage einer vorhergehenden Kostenprüfung Obergrenzen für die Erlöse aus Netzentgelten unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben (Ermittlung der unternehmensindividuellen Effizienz mit Hilfe statistischer Verfahren) und allgemeiner Inflationsentwicklung vorgegeben. Dadurch werden den Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze gesetzt.
Die Unternehmen haben im Laufe einer jeweils fünf Jahre laufenden Regulierungsperiode Zeit, die Effizienzziele zu erreichen. Wenn es den Unternehmen gelingt, diese Ziele zu übertreffen, können sie einen überdurchschnittlichen Gewinn erzielen.