Vereinfachtes Verfahren
Gemäß § 24 ARegV können Gasnetzbetreiber mit weniger als 15.000 Kunden am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Für die 4. Regulierungsperiode (2023 - 2027) konnte bis zum 31.03.2021 ein entsprechender formloser Antrag bei der LRegB gestellt werden.
Kernpunkte des vereinfachten Verfahrens sind in der 4. Regulierungsperiode ein einheitlicher gemittelter Effizienzwert von 92,55 % und ein Anteil von 5 % als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (ohne vorgelagerte Netzkosten).
Im Anschluss finden Sie die Listen der Entscheidungen über die Genehmigungsanträge der Gasnetzbetreiber
Entscheidungen über das vereinfachte Verfahren in der 1. Regulierungsperiode - Gasnetzbetreiber
Entscheidungen über das vereinfachte Verfahren in der 2. Regulierungsperiode - Gasnetzbetreiber
Entscheidungen über das vereinfachte Verfahren in der 3. Regulierungsperiode - Gasnetzbetreiber
Entscheidungen über das vereinfachte Verfahren in der 4. Regulierungsperiode - Gasnetzbetreiber