Überblick Strom

Die LRegB ist für die Regulierung von ca. 110 Stromnetzbetreibern im Lande zuständig. Hierzu gibt die LRegB den Netzbetreibern nach den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung kalenderjährliche Erlösobergrenzen vor. Aus diesen Erlösobergrenzen müssen die Netzbetreiber entsprechend der Stromnetzentgeltverordnung ihre Netzentgelte bilden.

Netzentgelte

Der Anteil der Netzentgelte am Stromendpreis für Haushaltskunden beträgt, in Abhängigkeit vom Abnahmefall, dem Preisanteil für Beschaffung und Vertrieb und den örtlichen Netzentgelten, im Regelfall ungefähr 19-22 %.

 

Die Netzentgelte setzen sich zusammen aus den Netzentgelten im engeren Sinn sowie den Entgelten für Messung und Messstellenbetrieb. Die Netzentgelte im engeren Sinn werden für die Nutzung des Stromnetzes seitens der Stromnetzbetreiber erhoben. Für den Messstellenbetrieb und die Messung kann der (Netz-)Kunde auch einen Dritten beauftragen.